3 Jahre Garantie auf alle Uhren - Reservierung von Uhren ist für maximal 2 Stunden möglich

Rolex Garantiebedingungen für die Inzahlungnahme

Bei Spiegelgracht Juweliers ist es möglich, Ihre bei uns gekaufte ROLEX-Uhr nach 5 Jahren gegen eine andere Uhr umzutauschen, und zwar für den auf Ihrem Kaufbeleg angegebenen Kaufpreis abzüglich der Servicegebühr.

So ermöglichen wir es Ihnen, Ihre Uhrensammlung Schritt für Schritt zu erweitern, bis Sie schließlich bei Ihrer Traumuhr angelangt sind!

Nachstehend finden Sie die Bedingungen und Konditionen:

  • Die ROLEX INRUIL GARANTIE gilt nur für die Marke ROLEX und kann erst nach 5 Jahren ab Kauf abzüglich der Servicegebühren in Anspruch genommen werden. (€500)
  • Die andere Uhr sollte mindestens 1/3 teurer sein als die umzutauschende Uhr.
  • Der Kaufbeleg der umzutauschenden Uhr ist erforderlich, damit wir prüfen können, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
  • Sie können maximal 1 Rolex-Uhr gegen 1 "neue" Uhr umtauschen.
  • Die Rolex-Uhr, die Sie eintauschen möchten, wurde bei Juwelier Spiegelgracht gekauft.
  • Ihre Uhr muss sich in einem funktionsfähigen und sauberen Zustand befinden, wobei normale Gebrauchsspuren vorhanden sein können. Wenn Ihre Uhr in schlechtem Zustand ist (z. B. Wasserschaden, fehlende Teile, gedehntes/verschlissenes Band), behalten wir uns das Recht vor, auf die Inzahlungnahme zu verzichten.